Die Mahn- und Gedenkstätte
Am 17. Juli 1986 stimmten alle Fraktionen des Düsseldorfer Stadtrates für die Einrichtung einer „Mahn- und Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Düsseldorf“ in Trägerschaft der Landeshauptstadt.
Dem vorausgegangen waren Jahre, in denen sich insbesondere der Düsseldorfer Jugendring, die Gewerkschaften, die Jüdische Gemeinde Düsseldorf, die Kirchen, die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) und der neu gegründete Landesverband Deutscher Sinti und Roma NRW für die Schaffung einer Gedenkstätte mit lokalhistorischem Schwerpunkt eingesetzt hatten. Ihr Engagement war durch Ereignisse in Düsseldorf stark geprägt: den großen Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht gegen Wachpersonal des Vernichtungslagers Majdanek (1975–1981), wiedererstarkende rechtsextreme Tendenzen und schließlich durch den Brandanschlag zweier Jugendlicher auf die Ruine der Synagoge in Gerresheim.
Die verschiedenen Akteure forderten für Düsseldorf einen aktiven Gedenkort, der ein würdiges Erinnern, Forschung mit konkretem Bezug auf Düsseldorf, eine Sammlungstätigkeit und vor allem Bildungsarbeit zum Nationalsozialismus umfassen sollte.
Die Gedenkstätte sollte dazu eine Dauerausstellung erhalten und allen Opfern des Nationalsozialismus in der Stadt gewidmet werden.
Die Suche nach einem geeigneten Ort führte schließlich in das Herz der Altstadt, in das historische Stadthaus an der Mühlenstraße. Dort wurde die Mahn- und Gedenkstätte am 17. September 1987 mit der ersten Dauerausstellung „Verfolgung und Widerstand in Düsseldorf 1933 bis 1945“ eröffnet.
Das historische Stadthaus
Die Wurzeln des historischen Stadthauses an der Mühlenstraße reichen zurück in das 17. Jahrhundert als der damalige Herzog Wolfgang Wilhelm zu Jülich und Berg dem Jesuitenorden erste Teile des Grundstücks übergab, auf denen sich heute das Stadthaus befindet. Das Stadthaus wuchs durch die Jahrhunderte. 1901 wurden schließlich die Teile angebaut, in denen sich heute die Räumlichkeiten der Mahn- und Gedenkstätte befinden. Im 17. und 18. Jahrhundert beherbergte das Stadthaus neben dem Kloster des Ordens auch ein Jesuitenkolleg, eine Schule für Jungen und eine Sternwarte.
Nach der temporären Auflösung des Jesuitenordens 1773 wurde das Stadthaus zum Sitz der fürstlichen Regierung und Verwaltung. Dies war auch während der napoleonischen Zeit von 1806 bis 1813 weiterhin der Fall. Damals war Düsseldorf Teil des französischen Großherzogtums Berg. Als das Düsseldorfer Gebiet nach dem Wiener Kongress an Preußen fiel, erhielt das Regierungspräsidium des neu gebildeten Regierungsbezirks Düsseldorf hier seinen Standort.
1911 übernahm die Stadt Düsseldorf das Gebäude. Ab 1913 zogen nun zahlreiche städtische Ämter und verschiedene städtische Polizeidienststellen in das Stadthaus. Dies änderte sich nach dem Ersten Weltkrieg: Als das Reparationsproblem zwischen Deutschland und den alliierten Siegermächten ein beständiger Konfliktherd blieb und Düsseldorf im März 1921 besetzt wurde, ließ der französische Kommandant das Stadthaus im Oktober 1921 beschlagnahmen und bis Ende Juli 1925 durch die Militärbehörde nutzen.
Der Beirat der Mahn- und Gedenkstätte
Der rund einmal jährlich tagende Beirat der Mahn- und Gedenkstätte setzt sich aus Vertreter:innen der Politik, der Opferverbände und
der Zivilgesellschaft zusammen. Er begleitet, unterstützt und vernetzt die Arbeit der Mahn- und Gedenkstätte.
Hier geht es zur Zusammensetzung des Beirats