DAS WAR HIER! – „IM NAMEN DES VOLKES…“ – DÜSSELDORFER TÄTER UND TÄTERBEHÖRDEN IM NATIONALSOZIALISMUS
Samstag, 20. Juni 2026, um 14 Uhr. Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt gegeben.„Im Namen des Volkes…“ ist eine feste Formulierung des deutschen Prozessrechtes. Sie drückt aus, dass der Ursprung aller Macht vom Volk ausgeht und die Gesetzgebung demokratisch legitimiert ist.
Während des nationalsozialistischen Regimes ergingen Urteile auch „im Namen des Volkes“. Doch das Gesetz wurde mehr und mehr Unrecht. Politische Gegner:innen wurden als angebliche „politische Kriminelle“, Wohnungslose und Prostituierte als „asoziale Elemente“ juristisch belangt, Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung als vermeintlich „erbkrank“ herabgewürdigt und ihrer körperlichen Integrität per Beschluss des „Erbgesundheitsgerichts“ brutal beraubt, Homosexuelle nach dem Paragrafen 175 verfolgt.
Urteile und Strafmaß folgten den nationalsozialistischen Gesetzen, Richter, Anwälte und Staatsanwälte nutzten ihre Handlungs- und Ermessensspielräume im Sinne der NS-Ideologie. Hinzu trat die Ausgrenzung aus den juristischen Berufen all derjenigen, die für die Nationalsozialisten nicht zur sogenannten „Volksgemeinschaft“ gehörten.
Gemeinsam mit den Kolleginnen Christiane Pflug-Schimmel und Stella Hoppmann von der Bezirksregierung, blicken Frederike Krenz und Astrid Hirsch-von Borries auf die Täterbiografien und besuchen die Täterorte. Abschluss des Stadtspaziergangs bildet ein Impuls im Oberlandesgericht Düsseldorf an der Cecilienallee.
Die Teilnahme an dem Spaziergang ist kostenlos und der Zugang begrenzt barrierefrei.
Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 0211 – 89 96205 oder via Mail an