„Ihr tragt keine Schuld     
für das was passiert ist,          
      aber ihr macht euch schuldig
wenn es euch nicht interessiert“  
Esther Bejarano

Max Back

Venloer Straße 11

Der in Düsseldorf tätige Kaufmann Max Back stammte aus Pasewalk in Vorpommern. Dort war er am 20. Dezember 1874 als Sohn von Jeremias und Marie Back, geborene Machol, zur Welt gekommen. Am 23. Juni 1907 heiratete er Berta Goldberg. Sie war am 29. April 1885 in Hildesheim als Tochter von Salomon und Meta Goldberg, geborene Wollheim, geboren worden. Sie hatte noch zwei Brüder. Einer ihrer Brüder, der Rechtsanwalt Dr. Goldberg, lebte im elterlichen Haus in Hildesheim, Hoher Weg 19. Im Jahr 1935 besuchte Berta Back ihren Bruder für einige Zeit.

Das Ehepaar Back wohnte viele Jahre in Düsseldorf. Beide Töchter, Ursula (geboren 1909) und Gerda (geboren 1911), wurden auch in Düsseldorf geboren. Hier führte Max Back ab 1901 die Buchdruckerei „Haas & Wittke“ in der Bandelstraße 14. Privat wohnte die Familie in der Remscheider Straße 6/II. Ab dem 1. Oktober 1935 bezogen sie eine Wohnung in der Venloer Straße. Einige Zeit waren sie in der Gustav-Poensgen-Straße 53 gemeldet.

1933 wurde Max Back gezwungen, seine Druckerei zu „versteigern“, und die Familie musste von ihren Rücklagen, der Unterstützung Angehöriger und der Arbeit der Tochter Ursula als Stenotypistin leben. Max Back versuchte durch Vermittlung von Druckaufträgen einen Teil zum Lebensunterhalt beizusteuern. Sein Schwager Erich Goldberg besaß eine Bekleidungsfirma und versorgte die Familie mit kostenloser Bekleidung. Die Familie war trotz aller Unterstützung gezwungen, Teile ihrer Möbel für den Lebensunterhalt zu verkaufen. Ein Nachbar und NSDAP-Parteigenosse informierte die NSDAP-Ortsgruppe Friedrichstadt-Ost im Oktober 1935 darüber, dass die jüdische Familie Back „Umgang mit Wehrmachtsangehörigen“ pflege. Die Gestapo legte daraufhin eine Personenakte an. Eine Postkontrolle wurde am 4. Juli 1935 angeordnet und am 17. August 1935 wieder aufgehoben. Zu einer Anklage kam es aber nicht, da sich herausstellte, dass ihn nur sein alter Lehrling August Malmann, der von 1923 bis 1933 in Max Backs Druckerei tätig war, besucht hatte. Zu dieser Zeit war Max Back bereits arbeitslos.

Am 10. November 1938 wurde die Wohnung der Familie überfallen. Einer der Täter entwendete bei der Zerstörungsaktion den Schmuck von Backs Frau und wurde wegen des Diebstahls – nicht wegen der Zerstörung der Wohnung – am 27. Januar 1939 vor dem Schöffengericht Düsseldorf zu zwei Monaten Gefängnishaft verurteilt.
Im Mai 1940 schlug die Reichsbahndirektion Wuppertal der Düsseldorfer Gestapo vor, eine „Arbeitspflicht“ gegen Max Back zu verhängen, da er noch Mietschulden bei ihnen habe. Max Back stand nun im Fokus der Gestapoüberwachung. Ein am 31. Dezember 1940 an die Israelitische Fürsorge in Basel geschickter Brief wurde abgefangen und Max Back am 27. Januar 1941 von der Gestapo wegen „Verstoßes gegen die Verordnung über das Nachrichtenwesen“ verwarnt. Beide Töchter befanden sich zu diesem Zeitpunkt schon im sicheren Ausland.

Am 27. Oktober 1941 wurde Max Back mit seiner Ehefrau in das Ghetto von Łódź deportiert. Dort wurden sie in die Kollektivunterkunft Fischstraße 15, Zimmer 9, eingeteilt. Am 8. Mai 1942 konnte Max Back die drohende „Aussiedlung“ mit dem V. Transport unter Hinweis auf „Arzt-Angelegenheiten“ für sich und seine Frau verhindern. Am 10. Juli 1942 zog der 68-jährige in das Greisenheim II in der Gnesener Straße 26. Zwei Tage später, am 12. Juli 1942, verstarb er dort. Als offizielle Todesursache wurde „Herzschwäche“ angegeben.

Nach dem Tod ihres Mannes musste Berta Back alleine um ihr Überleben kämpfen. Sie arbeitete seit dem 1. November 1942 als Stickerin in der Handstickerei des Ghettos. Der Betrieb lag in der Fischstraße 21, also dort, wo sie mit dem „Düsseldorfer Kollektiv“ zunächst untergebracht war. Ihr erhalten gebliebener Arbeitsausweis wurde am 15. Dezember 1943 ausgestellt. Am 18. September 1943 zog sie nur einige Häuser weiter in die Fischstraße 18, Wohnung 3.

Am 1. Juli 1944 versuchte Berta Back ihre „Aussiedlung“ aus dem Ghetto zu verhindern. Dazu legte sie ein ärztliches Attest vor und schrieb an das „Zwischen-Ressort“: „Bin 59 Jahre und durch ein längeres Herzleiden so geschwächt, dass ich eine physische Arbeit nicht leisten könnte und den Strapazen des Transports keinesfalls gewachsen wäre. Ich bitte darum ergebenst um Befreiung.“ Ihr Antrag wurde abgewiesen. Berta Back musste sich am 11. Juli 1944 im Zentralgefängnis des Ghettos einfinden. Sie wurde am 12. Juli 1944 mit einem Transport aus dem Ghetto von Łódź „ausgesiedelt“ und im Vernichtungslager Chełmno ermordet.

Autorin: Hildegard Jakobs, Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf

ÖFFENTLICHE KURATORINNENFÜHRUNG
Mittwoch, 24, April um 18 Uhr in der der Gedenkstätte

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 änderte sich Vieles im Deutschen Reich und natürlich auch in Düsseldorf. Die Ausstellung zeigt, welche organisatorischen Änderungen von Seiten der nationalsozialistischen Behörden und Amtsträger erfolgten, die auch die Düsseldorfer Feuerwehr betrafen.
Schon im ersten Jahr der Machtübernahme veränderte sich der Alltag für die Düsseldorfer Feuerwehrmänner spürbar: Die Einführung des “deutschen Grußes”, des Hakenkreuzes und weiterer Symbole sollten unmissverständlich klar machen, dass die Nationalsozialisten und ihre Ideologie immer und überall präsent waren. Grundlegende Änderungen im Organisationsapparat durch das „Gesetz über das Feuerlöschwesen” (1933) sowie der Beginn einer intensiven Luftschutz-Ausbildung führten den Feuerwehrmännern vor Augen, dass sich Selbstverständnis und Aufgaben ihrer Institution von nun an drastisch wandeln würden.
Die unmittelbar nach 1933 begonnene Umstrukturierung der Berufsfeuerwehr zu einer Polizeibehörde erfuhr am 23. November 1938 einen weiteren Schub. Mit dem „Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen” wurde sie ein Teil der Ordnungspolizei und somit hinsichtlich ihrer Organisation faktisch verstaatlich und dem Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler unterstellt.

Begleiten Sie Hildegard Jakobs, stellvertretende Leiterin der Mahn- und Gedenkstätte, durch die Sonderausstellung „Brandgefährlich“ und erhalten Sie mehr Hintergrundinfos zu den gezeigten Bildern und der Konzeption.
Keine Anmeldung nötig. Eintritt frei.