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Klara Kerz

Gertrudisplatz

Die Näherin Klara Kerz (geboren am 15. September 1915 in Eisenschmitt an der Salm, einer kleinen Ortschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich) – ohne festen Wohnsitz – wurde wegen Diebstahls, Betrugs und Unterschlagung am 22. Mai 1944 vom Sondergericht Düsseldorf als „Volksschädling und gefährliche Gewohnheitsverbrecherin“ zum Tode verurteilt.

Die Urteilsbegründung bezüglich der 25-Jährigen ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein Leben und Charakter einseitig gedeutet wurden, um die vorgefasste Beurteilung als „Volksschädling“ zu erfüllen. Im September 1943 war die junge Frau festgenommen und als angeblich „gefährliche Gewohnheitsverbrecherin und rückfällige Diebin“ am 22. Mai 1944 zum Tode verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie Bürger „durch Diebstahl, Betrug und Unterschlagung geschädigt“ habe. Klara Kerz hatte ein besonders negatives ärztliches Gutachten erhalten, da sie nach der Untersuchung versucht hatte zu flüchten. Entscheidend sei für die Urteilsfindung des Gerichts, dass „die Angeklagte völlig unverbesserlich ist und einen Grad von Minderwertigkeit hat erkennen lassen, der kaum noch einer Steigerung fähig ist. Der Lebenslauf der Angeklagten und ihr Charakterbild zeigen keinen einzigen erfreulichen Ausblick; die Reueempfindungen und der ernstliche Wille, sich zu bessern und ein ordentliches Mitglied der menschlichen Gesellschaft zu werden [,] sind zu keiner Zeit festzustellen. Stattdessen beherrschen ihr ganzes Leben Faulheit, Pflichtvergessenheit, Lügen, Diebereien und sittliche Verkommenheit.

Im Gnadengesuch ihrer Tante aus Kleve, die sie im Alter von sieben Jahren zu sich genommen hatte, erfährt man über Klara Kerz ganz andere Details. „Sie hat sich in dieser Zeit gut geführt, ging regelmäßig zur Schule, war willig und ging mir, als sie älter wurde, gerne zur Hand.“ Vor allem bat die Tante mildernd zu beachten, dass Klara im Alter von acht Jahren vergewaltigt worden war, was „das Mädchen zu seiner späteren Lebensführung stark beeinflußt hat.“ Nach dem Vorfall war Klara, knapp neun Jahre alt, in ein Waisenhaus nach Koblenz geschickt worden. 1941 kam Klara wieder zu ihrer Tante und arbeitete im Marine-Lazarett in Bedburg-Hau. „Dass das Mädchen nur durch seine Verfehlungen so ins Unglück gekommen ist, trifft uns um so schwerer, da wir von seinen sonstigen Verfehlungen nichts wußten und erst durch ihre Verurteilung davon erfahren haben.“

Das Gnadengesuch blieb erfolglos: Am 16. Juni 1944 ordnete der Reichsjustizminister die Vollstreckung des Todesurteils an. Am 6. Juli 1944 wurde es in Köln vollstreckt. Klara Kerz hatte kein einziges Mal mit ihrem Pflichtverteidiger sprechen können. Während der Sitzung hatte er sich in seiner „Verteidigung“ dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft für die Todesstrafe angeschlossen.

Autorin: Hildegard Jakobs, Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf