„Das Wort ergreifen,   
heisst immer auch handeln.“
Siegfried Lenz

Erwin Steinebach

Rethelstraße 63

Erwin Steinebach wurde am 11. Februar 1901 in Wermelskirchen geboren. Er hatte zwei Schwestern und einen Bruder. Die Familie zog aus Wermelskirchen nach Düsseldorf und wohnte zunächst am Hellweg. Erwins Vater Karl Steinebach arbeitete als Schreiner. Als Erwin und seine Geschwister eingeschult wurden, lebte die Familie in der Rethelstraße 63. 1925 heiratete Erwin Steinebach. Drei Kinder wurden geboren: Wanda (geboren 1926), Karl-Heinz (geboren 1927) und Gustav (geboren 1928).

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme gehörte der seit langem arbeitslose Schlosser Steinebach zu denjenigen, die versuchten, im Untergrund Widerstand gegen die Politik der Nationalsozialisten zu leisten. 

Am 21. September 1934 wurde er verhaftet. Ihm wurde vorgeworfen, zwei Pakete mit Zeitschriften der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) weitergegeben und 200 bis 300 Flugzettel der KPD auf den Rheinwiesen verstreut zu haben. Ab dem 25. Februar 1935 stand er mit 68 anderen Angeklagten wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ sowie unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitzes vor Gericht. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamm im Landgericht Düsseldorf endete für Erwin Steinebach am 8. März 1935 mit dem Urteilsspruch von sieben Jahren Zuchthaus. Das Ende der Haftzeit wurde auf den 21. September 1941 festgesetzt.

Verzweifelt versuchte die Familie seine Begnadigung zu erreichen. Trotz guter Führung und Arbeitsleistung wurden alle Gnadengesuche mit Verweis auf die Dauer der Haftstrafe, also der Schwere der Tat, in immer gleichem Wortlaut abgelehnt. 1938 ließ sich seine seit langem kranke Frau Anna von ihm scheiden.

Unmittelbar nach seiner Entlassung am 21. September 1941 aus dem Strafgefangenenlager Brual-Rhede (Strafgefängnis Lingen) im Emsland wurde Erwin Steinebach von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) Düsseldorf in „Schutzhaft“ genommen und am 14. November 1941 in das KZ Neuengamme überführt. Erwin Steinebachs Tod wurde am 2. Januar 1942 im Sterbebuch des Lagers vermerkt.

Autorin: Hildegard Jakobs, Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf

ÖFFENTLICHE KURATORINNENFÜHRUNG
Mittwoch, 24, April um 18 Uhr in der der Gedenkstätte

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 änderte sich Vieles im Deutschen Reich und natürlich auch in Düsseldorf. Die Ausstellung zeigt, welche organisatorischen Änderungen von Seiten der nationalsozialistischen Behörden und Amtsträger erfolgten, die auch die Düsseldorfer Feuerwehr betrafen.
Schon im ersten Jahr der Machtübernahme veränderte sich der Alltag für die Düsseldorfer Feuerwehrmänner spürbar: Die Einführung des “deutschen Grußes”, des Hakenkreuzes und weiterer Symbole sollten unmissverständlich klar machen, dass die Nationalsozialisten und ihre Ideologie immer und überall präsent waren. Grundlegende Änderungen im Organisationsapparat durch das „Gesetz über das Feuerlöschwesen” (1933) sowie der Beginn einer intensiven Luftschutz-Ausbildung führten den Feuerwehrmännern vor Augen, dass sich Selbstverständnis und Aufgaben ihrer Institution von nun an drastisch wandeln würden.
Die unmittelbar nach 1933 begonnene Umstrukturierung der Berufsfeuerwehr zu einer Polizeibehörde erfuhr am 23. November 1938 einen weiteren Schub. Mit dem „Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen” wurde sie ein Teil der Ordnungspolizei und somit hinsichtlich ihrer Organisation faktisch verstaatlich und dem Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler unterstellt.

Begleiten Sie Hildegard Jakobs, stellvertretende Leiterin der Mahn- und Gedenkstätte, durch die Sonderausstellung „Brandgefährlich“ und erhalten Sie mehr Hintergrundinfos zu den gezeigten Bildern und der Konzeption.
Keine Anmeldung nötig. Eintritt frei.