“Wir müssen für die
                   Freiheit planen
und nicht für die          
Sicherheit.“ Karl Popper

Wilhelm Leers

Frieda Leers, geborene Kahn und Wilhelm Leers

Frieda (Friederike) Leers (geborene Kahn, zur Welt gekommen am 21. Mai 1883 in Bochum) war – vermutlich anlässlich ihrer Eheschließung – 1913 zum katholischen Glauben übergetreten. Mit ihrem Ehemann Wilhelm (1877-1933) zog sie sieben Kinder auf, die 1942 zwischen 15 und 30 Jahre alt waren.

Im September 1941, kurz nach der Einführung des „Judensterns“, wurde sie bei der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) denunziert. „Vertraulich wurde bekannt, dass die […] Witwe Leers Jüdin sein soll. Ihre Kinder Mischlinge 1. Grades.“
Am 23. September 1941 wurde Frieda Leers von der Gestapo abgeholt. Aus dem Verhörprotokoll wird deutlich, dass sie von ihren Kindern unterstützt wurde, völlig zurückgezogen lebte und weder von der Kennkartenverordnung noch von der „Kennzeichenverordnung“ wusste. Dennoch wurde am nächsten Tag, dem 25. September 1941, Anklage beim Oberstaatsanwalt beantragt. Frieda Leers wurde am 17. Mai 1942 vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 70 Reichsmark verurteilt. Da sie diese nicht aufbringen konnte, beantragte sie, die Summe in Raten abzahlen zu dürfen. Dies wurde abgelehnt. Gleichzeitig hatte sie mit der Eingabe wieder drei Strafbestände erfüllt: Sie hatte „mit Deutschem Gruß“ geschrieben, was sie als Jüdin nicht durfte, mit „Frau Wwe. Elfriede Leers“ unterschrieben, also den Zwangsnamen „Sara“ weggelassen, sowie weder den Kennkartenort noch die Kennkartennummer angegeben. Am 1. Juni 1942 wurde sie daher zum zweiten Mal vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 70 Reichsmark verurteilt.

Wenige Wochen später wurde Frieda Leers benachrichtigt, dass sie am 20. Juli 1942 „umgesiedelt“ werden sollte. Frieda Leers sprach nach dieser Benachrichtigung mit ihrem ältesten Sohn Wilhelm (geboren am 19. Juni 1914 in Düsseldorf) beim Judenreferenten der Gestapo, Pütz, vor. Wilhelm Leers erklärte, er wolle seine Mutter auf dem Transport begleiten; zu diesem Zweck sei er am 14. Juli 1942 zum Judentum übergetreten. Am 21. Juli 1942 wurden Frieda und Wilhelm Leers mit dem VII. Transport aus dem Gestapo-Bezirk Düsseldorf ins Ghetto Theresienstadt gebracht. Wilhelm Leers wurde am 28. September 1944, seine Mutter Frieda am 4. Oktober 1944 nach Auschwitz-Birkenau deportiert und ermordet.

Autorin: Hildegard Jakobs, Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf

ÖFFENTLICHE KURATORINNENFÜHRUNG
Mittwoch, 24, April um 18 Uhr in der der Gedenkstätte

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 änderte sich Vieles im Deutschen Reich und natürlich auch in Düsseldorf. Die Ausstellung zeigt, welche organisatorischen Änderungen von Seiten der nationalsozialistischen Behörden und Amtsträger erfolgten, die auch die Düsseldorfer Feuerwehr betrafen.
Schon im ersten Jahr der Machtübernahme veränderte sich der Alltag für die Düsseldorfer Feuerwehrmänner spürbar: Die Einführung des “deutschen Grußes”, des Hakenkreuzes und weiterer Symbole sollten unmissverständlich klar machen, dass die Nationalsozialisten und ihre Ideologie immer und überall präsent waren. Grundlegende Änderungen im Organisationsapparat durch das „Gesetz über das Feuerlöschwesen” (1933) sowie der Beginn einer intensiven Luftschutz-Ausbildung führten den Feuerwehrmännern vor Augen, dass sich Selbstverständnis und Aufgaben ihrer Institution von nun an drastisch wandeln würden.
Die unmittelbar nach 1933 begonnene Umstrukturierung der Berufsfeuerwehr zu einer Polizeibehörde erfuhr am 23. November 1938 einen weiteren Schub. Mit dem „Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen” wurde sie ein Teil der Ordnungspolizei und somit hinsichtlich ihrer Organisation faktisch verstaatlich und dem Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler unterstellt.

Begleiten Sie Hildegard Jakobs, stellvertretende Leiterin der Mahn- und Gedenkstätte, durch die Sonderausstellung „Brandgefährlich“ und erhalten Sie mehr Hintergrundinfos zu den gezeigten Bildern und der Konzeption.
Keine Anmeldung nötig. Eintritt frei.