„Ein Recht gestehe ich keinem Menschen zu: das auf Gleichgültigkeit.“ Eli Wiesel

Anna Elisabeth Sprock

Blücherstraße 39

Anna Elisabeth Sprock wurde am 15. März 1907 in Düsseldorf-Rath geboren. Ihre Eltern Karl August und Sybilla Sprock, geborene Effmann, hatten noch drei weitere Kinder. Anna Elisabeth Sprock arbeitete nach absolvierter Schulzeit als Hausgehilfin. Am 27. Juli 1927 zog sie zu einem Ehepaar in die Brehmstraße, wo sie den Haushalt führen sollte. Am 21. Oktober 1927 zog sie wieder zu ihren Eltern. Sie erzählte ihnen, dass sie ihr Dienstherr in der Wohnung vergewaltigt habe. Als vermutlich ihr Vater den beschuldigten Kaufmann zur Rede stellte, ging dieser vor Gericht.

Im Dezember 1927 wurde Anna Elisabeth Sprock von ihrem ehemaligen Arbeitgeber offiziell wegen Verleumdung verklagt. Was wirklich vorgefallen war, lässt sich schwer klären. Vermutlich stand Aussage gegen Aussage und die Richter glaubten scheinbar dem Kaufmann mehr als der 20-jährigen Hausgehilfin. Das Urteil wurde am 11. Mai 1928 gefällt und Anna Elisabeth Sprock nach Paragraf 186 („Üble Nachrede“) verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt wohnte Anna Elisabeth Sprock schon nicht mehr bei ihren Eltern in der Blücherstraße 36. Der Vorfall und der Prozess hatten ihr so sehr zugesetzt, dass sie sich seit dem 19. Januar 1928 in der Heil- und Pflegeanstalt Grafenberg befand.

Während der NS-Zeit geriet Anna Elisabeth Sprock scheinbar in die Mühlen der von den Nationalsozialisten in Gang gesetzten Euthanasie. Zunächst wurde sie aus der Heil- und Pflegeanstalt Grafenberg am 24. Mai 1934 in die Anstalt nach Krefeld-Königshof verlegt. Einen Monat später, am 2. Juni 1934, wurde sie in die Provinzial Heil- und Pflegeanstalt nach Langenfeld-Galkhausen überführt. Das Haus galt als Zwischenstation für die Ermordung von Patientinnen und Patienten der Heil- und Pflegeanstalten. Anna Elisabeth Sprock wurde als angeblich schizophrene Patientin in Langenfeld-Galkhausen festgehalten. Am 8. Mai 1943 wurde ihr Tod vermerkt. In ihrer Todesurkunde wurde der angebliche “Stillstand des Herzens und der Atmung” als Todesursache angegeben.

Autorin: Hildegard Jakobs, Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf

Die Gedenkstätte ist Karfreitag und Ostersonntag von 11 bis 17 Uhr geöffnet und an Karsamstag von 13 bis 17 Uhr.
Montag bleibt das Haus geschlossen.

Wir wünschen allen schöne Ostertage und eine gute Zeit!